Stellplätze im Wohnungsbau – Ein IW-Gutachten im Auftrag von BPD
Aktuelle Stellplatzschlüssel passen nicht zum Bedarf
Ein zentrales Ergebnis: Die hohen Vorgaben der Landesbauordnungen und kommunalen Stellplatzsatzungen für Stellplätze im Neubau orientieren sich kaum am tatsächlichen Bedarf der Bewohner. Wie viele Stellplätze ein Privathaushalt braucht, variiert stark und ist abhängig von der Lage, dem Haushaltstyp und der Anbindung an den ÖPNV. Während ein Haushalt in einer Metropole im Durchschnitt mit 0,8 Pkw auskommt, sind es im ländlichen Bereich doppelt so viele mit 1,6 Pkw pro Haushalt.
Der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen wurde auf Basis der Daten der Mobilität in Deutschland (eine Befragung im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums) untersucht. Hierfür haben die IW-Forscher Faktoren wie die Anbindung an den ÖPNV, die Familiengröße und den finanziellen Status miteinbezogen.
„Kostentreiber im Wohnungsbau“
Das hat Auswirkungen: Das IW sieht in den aktuellen Stellplatzregularien einen „Kostentreiber im Wohnungsbau […], der weder zur aktuellen Marktlage noch zu den Zielen der Mobilitätswende passt“ (S. 2).
Das Gutachten offenbart ein Spannungsverhältnis zwischen privatem und öffentlichem Parkraum als auch zwischen bezahlbarem Wohnen und der Bereitstellung von Parkplätzen. In der Praxis werden die Kosten für die Stellplätze auf die Wohnungspreise umgelegt. Der durchschnittliche Preisaufschlag für eine Neubau-Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz liegt bei 10 Prozent. Das führt vor allem dann zu unnötigen Kosten im Wohnungsbau, wenn der Stellplatzschlüssel nicht zum Standort passt oder dort kostenloses Straßenparken möglich ist.
Empfehlungen des IW
Stellplätze belegen wertvolle Flächen und ihnen kommt in Zeiten von steigenden Bau- und Wohnkosten eine besondere Bedeutung zu.
Auf Basis des Gutachtens empfiehlt das IW, bei zukünftigen Stellplätzen den tatsächlichen Bedarf der Haushalte und des Standorts stärker zu berücksichtigen. Das IW spricht sich zudem dafür aus, „die Themen Mobilität und Stellplätze als auch Flächensparen und Klimaschutz ganzheitlich zu betrachten, damit nicht erforderliche Bebauungen für (Tiefgaragen-)Stellplätze langfristig vermieden werden“ (S. 47).